Fachanwalt bei Freistellung in Frankfurt & Kriftel


Im Zusammenhang mit einer Kündigung stellt Sie der Arbeitgeber für die restliche Laufzeit des Arbeitsvertrages frei? Oft geschieht dies unter Anrechnung des noch offenen Urlaubsanspruches. Wenn Sie selbst keinen Überblick über die genauen Daten haben, prüfen wir gerne die Richtigkeit. In Ihrem Interesse stellen wir fest, ob die Berechnung stimmt, und nehmen zu diesem Zweck auch Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf. Als Mediator treten wir diskret und vermittelnd auf und kommen so zu einer Lösung, die beide Seiten zufriedenstellt.