Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator für Arbeitsrecht in Hofheim


Die Fachanwaltskanzlei Wirz ist Ihnen bei arbeitsrechtlichen Problemen im Raum Hofheim behilflich. Von der anwaltlichen Erstberatung bis zur Vertretung vor Gericht, Andreas Wirz sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Typische Arbeitsbereiche für unsere Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Kriftel nahe Hofheim beschäftigen sich mit Kündigungsschutz und damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Bevor es zu einem ausufernden Streitfall durch Kündigung oder Abmahnung kommt, helfen wir Ihnen dabei, zügig eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Das ist oft der bessere Weg, um die Nerven zu schonen und um viel Zeit- und Arbeitsaufwand einzusparen.

Als Experten für Arbeitsrecht kennen wir die typischen Problemfälle aus beiden Perspektiven: vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aus. Das erleichtert es uns, zwischen den Parteien zu vermitteln. Als Mediator können wir Sie beim Verhandeln mit der nötigen Erfahrung erfolgreich begleiten. Hierfür ist es wichtig, die Reaktion der Gegenseite schon vor dem Zusammentreffen vorherzusehen. In schwierigen Situationen handeln wir besonnen und denken dabei stets an Ihre Ansprüche. Das ist für alle Beteiligten hilfreich, denn eine zügige Erledigung der Streitfälle ist für beide Seiten von Vorteil.

Arbeitsrecht in Hofheim – typische Aufgabenbereiche


Die Kreisstadt Hofheim liegt an den Autobahnen A 66 und A 3. Von Hofheim aus erreichen Sie unsere Fachanwaltskanzlei in Frankfurt Kriftel in kurzer Zeit. Bei Fragen zu einer unvermuteten Kündigung oder zum Mutterschutz stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Ob Sie als Arbeitnehmer zu uns kommen oder sich als Arbeitgeber informieren möchten, wir kümmern uns um Ihre individuellen Belange.

In Rahmen von Beratungsgesprächen oder bei einer juristischen Begleitung in schwierigen arbeitsrechtlichen Fällen sorgen wir für einen korrekten, zügigen Ablauf der Angelegenheit. Gerade im Kündigungsrecht ist oft mit Stress und Ärger zu rechnen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitnehmer bieten wir eine umfassende Begleitung. Wir erklären Ihnen im Detail, welche Paragrafen aus dem Kündigungsschutzgesetz für Ihren individuellen Fall gelten. Dabei geht es teilweise um Fristen und Wartezeiten, um die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen oder um bestimmte Branchen und Arbeitnehmergruppen.

Wenn Sie beispielsweise eine Kündigungsschutzklage geltend machen möchten, sind kurze Fristen zu beachten. Zögern Sie also nicht, zu uns zu kommen, um eine arbeitsrechtliche Klärung herbeizuführen. Eine Kündigung hat eine dreiwöchige Klagefrist, die Sie nicht verstreichen lassen dürfen. Wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Kanzlei, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Im Arbeitsrecht spielen Kündigungen eine Hauptrolle. Arbeitgeber müssen sich an vorgegebene Kündigungsfristen halten, wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Die genaue Regelung ist zumeist im Arbeitsvertrag zu finden. Andernfalls greifen die in § 622 BGB festgelegten Fristen. Entsprechend des Kündigungsrechts verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit der betroffenen Mitarbeiter. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. 20 Jahre angestellt ist, gilt eine siebenmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.

Damit die ordentliche Kündigung zum Kündigungstermin gültig ist, muss sie innerhalb der Frist beim Arbeitnehmer eingehen. Hier geht es um das Datum, an dem der Mitarbeiter über seine Entlassung informiert wird. Das Versanddatum des Kündigungsschreibens hat dabei keine Relevanz.

Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer schriftlich mit Unterschrift des Arbeitgebers. Eine E-Mail reicht nicht aus. Falls im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, muss der Arbeitgeber vorher eine Anhörung mit ihm durchführen.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung ist bei der außerordentlichen Kündigung keine bestimmte Frist einzuhalten. Darum spricht man auch von der fristlosen Kündigung. Doch hier gibt es ebenfalls eine gesetzliche Ausschlussfrist. Diese hängt mit dem Kündigungsgrund zusammen bzw. mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Die damit zusammenhängende außerordentliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen nach dieser Kenntnisnahme des Grundes beim Arbeitnehmer zugehen. Eine solche außerordentliche bzw. fristlose Kündigung dürfen die Arbeitgeber jedoch nur in einer Ausnahmesituation aussprechen.

Arbeitsrecht Hofheim: von Kündigungen bis Elternzeit


Nicht immer sind es schwerwiegende Fälle, die eine Beratung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hofheim erfordern. Die juristische Beratung befasst sich auch mit Mutterschutz und Elternzeit. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie im Zweifelsfall schnell handeln. Schwangere Frauen haben beispielsweise die Pflicht, ihren Arbeitgeber frühzeitig über ihre Schwangerschaft zu informieren. Das ist einerseits ein Zeichen von Fairness und gibt dem Chef andererseits die Möglichkeit, in die Zukunft zu planen.

Arbeitgeber unterstützen wir unter anderem beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrags. Nicht alle Klauseln sind zulässig. Wenn es um bestimmte Regelungen für Krankmeldungen, Pausenzeiten, Verschwiegenheitspflicht usw. geht, haben Sie jedoch einen gewissen Spielraum. Gerne informieren wir Sie über die erlaubten Klauseln.

Kommen Sie in unsere Anwaltskanzlei in Kriftel: Wir helfen Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen und in schwierigen juristischen Situationen weiter.